Über Düüsewägeli

 

Der Verein Düüsewägeli ist eine lebendige Gemeinschaft, die sich durch Ihre Leidenschaft für Veranstaltungen wie die Fasnacht auszeichnet. Hier kommen Menschen zusammen, um gemeinsam Freude zu erleben und Kinderaugen zum Leuchten zu bringen. Wir sind stolz darauf, ein Ort des Zusammenhalts und der Begeisterung zu sein. Besuchen Sie uns an unseren nächsten Veranstaltungen und entdecken Sie das einzigartige Gemeinschaftsgefühl vom Düüsewägeli!

Unsere Vorstand

Seraina Wigger (Präsidium, Aktuariat)

Sabine Salvisberg (Vize Präsidium, Finanzen, Soziale Medien)

 

Kontakt

E-Mail: info@duusewaegeli.ch

Werde Teil der Düüsewägeli-Familie! ---> Antrag ausfüllen und sei dabei!

Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Beschluss des Vorstandes.

Mitgliederbeitrag: 150.- sfr. Pro Saison

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Statuten und Beschlüsse des Vereins zu befolgen.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, die von der Generalversammlung festgelegten Beiträge rechtzeitig zu entrichten. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung des Mitgliederbeitrages schuldig, kann es vom Vorstand ohne weiteres ausgeschlossen werden.
  • Für Verbindlichkeiten haftet nur das Vereinsvermögen; eine persönliche Haftung der Mitglieder aller Kategorien ist ausgeschlossen.
  • Jedes Aktivmitglied ist stimmberechtigt und kann Anträge stellen.
  • Passivmitglieder haben bei Versammlungen lediglich beratende Stimmen. Sie verpflichten sich, den Verein durch den von der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag finanziell zu unterstützen.
  • Die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben das Stimmrecht.
  • Der Austritt von Aktivmitgliedern kann nur schriftlich, anlässlich einer ordentlichen Generalversammlung erfolgen.
  • Mitglieder, die den Interessen und dem Ansehen des Vereins zuwiderhandeln, können auf Antrag des Vorstandes an der nächstfolgenden Generalversammlung mit einer 2/3 Mehrheit, aus dem Verein ausgeschlossen werden.
  • Ausgetretene und ausgeschlossene Mietglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
  • Das Mitglied ist verpflichtet zum mindestens einmalig im Vereinsjahr den Verein zu unterstützen beim Umbau des Wagens und einem Einsatz bei einer öffentlichen Veranstaltung (schichtübernahme) zu Arbeiten.
  • Bekannte/Verwandte von Mitgliedern sind bei Umzügen herzlich Willkommen, bei mehr erscheinen als einmalig im Vereinsjahr müssen Sie ein Mitglied sein.